Bischof Genn kritisiert Gentest-Urteil scharf

(Bericht den Westfälischen Nachrichten von Bernd Liesenkötter, Münster)

Münster. Bischof Dr. Felix Genn nutzte am Sonntag die Gelegenheit und kritisierte in seiner Festpredigt zum silbernen Priesterjubiläum von Prälat Hülskamp das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes zur Präimplantationsdia­gnostik scharf: "Es geht dabei zwar um hochkomplizierte Zusammenhänge, und es ist sehr schwer, das im Einzelfall zu durchschauen. Aber im Prinzip geht es um die Frage: Gibt es unwertes Leben?"

Genn sieht sich als Bischof von Münster in der Tradition von Kardinal Graf von Galen, der im Sommer 1941 in seinen berühmten Predigten die unmenschlichen und verharmlosend als Euthanasie bezeichneten Vernichtungsprogramme an Behinderten der Nazis angeklagt hatte. „Es gibt im Menschwerden keine Stufenfolgen. Der Mensch ist Mensch von Anfang an.“

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte jüngst einen Berliner Gynäkologen freigesprochen, der sich selbst angeklagt hatte, weil er acht Eizellen nach der Befruchtung in Gentests auf Erbkrankheiten untersuchte und nur die gesunden Embryonen in den Mutterleib einpflanzte. Dieses Urteil stellt jetzt Teile des von 1990 stammenden sehr umfassenden, aber wohl wenig auf die neuesten medizinischen Entwicklungen angepassten Embryonenschutzgesetzes in Frage. Bischof Genn forderte die Gläubigen dazu auf, sich dem jeweils „Nächsten“ zuzuwenden: „Menschliches Leben - ob behindert oder nicht - ist immer heilig. Es darf nicht am Wegesrand liegen gelassen werden.“

Zwar erkannte Genn die neuen Komplexitäten am Anfang und am Ende des Lebens, die durch den medizinischen Fortschritt möglich geworden seien, an, plädierte aber gerade deshalb: „Es gibt letzte Unverfügbarkeiten, die nicht in unserer Macht stehen können.“

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